• 2021 Lesbos ©Willi Filz
  • 2019 Zaun am Fährhafen ©Thomas Müller
  • 2021 Lesbos ©Willi Filz
  • 2020 Moria Lesbos ©Willi Filz
  • 2019 Camp im Calaiser Jungle ©Uwe Schlüper

Leider können wir aktuell nur Neuanfragen aus der Stadt und StädteRegion Aachen sowie den Kreisen Heinsberg, Düren und Euskirchen annehmen.

Klient*innen aus anderen Kommunen, die bereits bei unserer Beratungsstelle angebunden sind, werden selbstverständlich weiter von uns beraten. Bitte sehen Sie von Anfragen aus anderen Kommunen ab.

Bitte vereinbaren Sie Termine für Anhörungsvorbereitungen erst dann, wenn der/die Jugendliche bereits eine Ladung zur Anhörung bekommen hat.


Hinweise zur Terminvereinbarung


Die Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete arbeitet ausschließlich auf Terminbasis.

  • Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin per für jede*n Jugendliche*n.
  • Bitte kommen Sie pünktlich zu dem vereinbarten Termin, da der Termin verspätet aufgrund der Folgetermine nicht mehr stattfinden kann.
  • Bitte sagen Sie rechtzeitig ab, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. So können wir den Termin neu vergeben.
  • Bitte bringen Sie eine*n Dolmetscher zu dem Termin mit, auch wenn die Jugendlichen bereits gut Deutsch sprechen, da es um komplexe rechtliche Sachverhalte geht.
  • Bitte bringen Sie zu einem Erstgespräch (und ggf. Aufarbeitung der Fluchtgeschichte) folgende Unterlagen mit:
    • BüMA, Duldung, oder Aufenthaltsgestattung
    • Bestallungsurkunde
    • Zuweisung des LVR
    • Clearingbericht (falls vorhanden)
    • Bundespolizeiprotokoll (falls vorhanden)
  • Bitte bringen Sie zu einer Anhörungsvorbereitung folgende Unterlagen mit:
    • Ladung zur Anhörung
    • Aufenthaltsgestattung
    • Die Person, die den Jugendlichen zur Anhörung begleitet, bitten wir zum Vorbereitungstermin möglichst mitzukommen.
  • Rechtsanwälte: Bitte teilen Sie uns mit, wenn ein Anwalt/eine Anwältin eingeschaltet werden soll oder bereits eingeschaltet wurde. Wir übergeben gerne Sachstand und Akten, möchten aber doppelte Arbeit durch Rechtsanwälte und uns vermeiden.
  • Adressänderung: Bei einem Umzug des Jugendlichen in eine andere Einrichtung oder in eine eigene Wohnung denken Sie bitte daran, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Adressänderung per Fax (!) mitzuteilen. Eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt reicht nicht aus!


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