Unser Beratungsansatz ist kindeswohlorientiert
Der Beratungsansatz unserer Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete ist kindeswohlorientiert. Durch eine frühzeitige aufenthaltsrechtliche Perspektivklärung und eine engmaschige Zusammenarbeit mit den jungen Geflüchteten sowie ihren Betreuer*innen und Vormund*innen stellen wir rechtzeitig die richtigen Weichen, um im Sinne des Kindeswohls eine möglichst positive Bleibeperspektive zu entwickeln.
Bitte vereinbaren Sie daher frühzeitig Termine zu einem Erstgespräch mit uns, um die Teilhabe- und Integrationschancen der jungen Menschen nachhaltig zu fördern.
Beratungsangebot
Erstgespräch:
- Aufarbeitung der Fluchtgeschichte
- Allgemeine Informationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
- Aufenthaltsrechtliche Perspektivklärung
- Unterstützung bei Asylantragstellung
- Unterstützung bei der Beantragung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote
Anhörungsvorbereitung:
- Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Asylverfahrens
Unterstützung im Klageverfahren:
- Unterstützung bei der Einreichung von Klagen im Asylverfahren
- Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht
- Perspektivklärung nach abgeschlossenem Klageverfahren
Aufenthaltsverfestigung:
- Informationen zum Thema Passbeschaffung und Identitätsklärung
- Unterstützung bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln (bspw. § 25a AufenthG)
- Unterstützung bei der Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis
- Unterstützung bei der Beantragung einer Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG)
- Unterstützung bei der Beantragung unbefristeter Aufenthaltstitel (bspw. § 35 AufenthG)
Familiennachzug:
- Informationen zum Familiennachzug
- Unterstützung bei Antragstellung
Wir bieten keine Beratung zum Thema Einbürgerung an.