• 2021 Lesbos ©Willi Filz
  • 2019 Zaun am Fährhafen ©Thomas Müller
  • 2021 Lesbos ©Willi Filz
  • 2020 Moria Lesbos ©Willi Filz
  • 2019 Camp im Calaiser Jungle ©Uwe Schlüper

Aachen, 04.10.2021

Gegendarstellung durch Refugio e.V.

zudemArtikel„Flüchtlingsberater:Verfahreneingestellt“vonHerrnMarlonGego(Seite8, Region & NRW) in der Aachener Zeitung/ den Aachener Nachrichten (Ausgabe Aachen Stadt) am Donnerstag, 30.09.2021

 

Mit Unverständnis und großer Irritation nehmen wir die Berichtserstattung in der AN/AZ vom 30.09.2021 zur Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mitarbeiter zu Kenntnis.

Mit dieser Gegendarstellung wehren wir uns gegen die unwahre und tendenziöse Berichterstattung und beziehen uns hierzu auf den Pressekodex des Deutschen Presserats, der in der Bundesrepublik Deutschland die geltenden „Ethischen Standards für den Journalismus“ benennt, welche unseres Er- achtens in dem Artikel von Herrn Gego in verschiedener Hinsicht schwerwiegend verletzt wurden.

Wir sehen nicht, dass die unter Ziffer 1 des Pressekodex geforderte „Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit“ in dem Artikel gewahrt wurden und kritisieren diese mediale Berichterstattung zu unserem Mitarbeiter und der Beratungsstelle Café Zuflucht. Trotz bereits erfolgtem Gespräch mit der Verlagsleitung nach der Veröffentlichung des sehr problematischen Artikels „Flüchtlingsberater unter Verdacht“ in AZ/ AN vom 28.08.2020 wurden auch jetzt wieder ethische Standards durch Herrn Gego missachtet.

Mit dieser Gegendarstellung werden wir im Folgenden

  1. den Verstoß gegen die journalistische „Sorgfalt“ [Ziffer 2 Pressekodex],
  2. den Verstoß gegen den „Schutz der Persönlichkeit“ [Ziffer 8 Pressekodex]
  3. den Verstoß durch „Diskriminierungen“ [Ziffer 12]

zu Lasten unseres Mitarbeiters und der Beratungsstelle Café Zuflucht deutlich machen.

 

  1. Verstoß gegen journalistische Sorgfalt

Spalte 1:

UnwahristdieBehauptung„Das Aachener Landgericht hat das Verfahren gegen einen Mitarbeiter des Café Zuflucht wegen 32 Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingestellt.“

Wahr ist, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil unserem Mitarbeiter in 30 Fällen eindeutig kein Fehlverhalten nachgewiesen wurde (d.h. in diesen 30 Fällen wäre ein Freispruch erfolgt), ein Fall sei - ne Eltern betraf und im letzten Fall Unsicherheit darüber herrschte, zu welchem Ergebnis man nach weiterer Ermittlungsarbeit gekommen wäre.

Spalte 1/2:

UnwahristdieBehauptung„Mehrere Zeugen, die der Mitarbeiter im Café Zuflucht vor der Auftrags- stellung beraten hatte, sagen vor Gericht aus, der 44jährige habe gewusst, dass sie im Besitz eines Reisepasses gewesen seien.“

 

Wahrist, dass ein einziger Zeuge diese Aussage machte, wobei seine Ehefrau eine anderslautende Aussage machte – der oben angesprochene Fall. Alle anderen Zeug*innen sagten entweder genau das Gegenteil aus, d.h. dass unser Mitarbeiter NICHT wusste, dass sie einen Reisepass besaßen oder aber, dass sie sich nicht mehr daran erinnern konnten – wenig verwunderlich, wenn man bedenkt, dass der Großteil der Beratungen in den Jahren 2015 und 2016 stattfanden, also vor 5 bis 6 Jahren.

 

Spalte 2:

UnwahristdieBehauptung„Kaum eine der Roma-Familien, die zwischen 2015 und 2017 nach Aa- chen kamen, hatte eine Bleibeperspektive in Deutschland, denn Nordmazedonien gilt als sicheres Herkunftsland.“ .

Wahrist, dass nach § 60 Abs 7 AufenthG auch Menschen aus als sicher definierten Herkunftsländern eine Bleibeperspektive haben können und dies im Einzelfall zu prüfen ist.

Spalte 2/3:

UnwahristdieBehauptung„Durch die Zahlung von Sozialleitungen sei der Stadt Aachen zwischen 2015 und 2017 so ein Schaden von fast 800.000 Euro entstanden, wie ein Beamter des Sozialamts aussagte. Der größte Schaden allerdings entstand den Krankenkassen: Fast alle Familienmitglieder kamen mit kranken Familienmitgliedern nach Aachen. Der finanzielle Schaden konnte in dem Verfah- ren nicht beziffert werden.“

Wahr ist, dass der Beamte des Sozialamts aussagte, dass die Beratung durch den Mitarbeiter bzw. durch das Café Zuflucht keine Auswirkung auf die zu zahlenden Sozialleistungen hatte.

Spalte 3:

UnwahristdieBehauptung„Denn die Beweisaufnahme habe durchaus den Verdacht ergeben, dass dort regelmäßig Beihilfe zur widerrechtlichen Erlangung von Aufenthaltstiteln geleistet worden sein könne.“

Wahrist, dass die Beweisaufnahme diesen Verdacht nicht ergeben hat – zumindest nicht bei den drei Richter*innen und zwei Schöff*innen der 9. Strafkammer. Dass Herrn Gego diesen Verdacht behaup- tet kommt einer wissentlichen Verleumdung der Beratungsstelle Café Zuflucht gleich.

 

  1. Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit unseres Mitarbeiters

Weder die Pressemitteilung zum Verfahrensbeginn noch die Pressemitteilung zum Verfahrensende von Refugio e.V. wurden in der Aachener Zeitung und den Aachener Nachrichten veröffentlicht. Im Gegenteil – Herr Gego paraphrasiert, fragmentiert und kontextualisiert Bezugnahmen zu unserem Mitarbeiter sowohl aus unserer Pressemitteilung als auch von Aussagen des Verteidigers vor Gericht auf eine Art und Weise, dass diese eher zynisch und verurteilend sind, und die Beschreibung unseres Mitarbeiters einen identifizierenden Steckbrief-Charakter erhält.

Es handelt sich hierbei um eine Berichterstattung mit einer Vielzahl identifizierender Angaben, wel- che den Schutz der Persönlichkeitsrechte unseres Mitarbeiters stark beschädigen und mit denen ge- gen die ethischen Standards der Anonymisierung absichtsvoll verstoßen wird.

 

  1. Verstoß gegen das Verbot von Diskriminierungen

Dass unser Mitarbeiter wiederholt über seine Nationalität beschrieben wird und Roma aus Nordma - zedonien als seine „Landsleute“ bezeichnet werden, macht deutlich, dass ein rassistisches Vorurteil für den Artikel leitend ist.

Der Pressekodex fordert ein, dass Zugehörigkeiten zu Minderheiten nicht benannt werden sollen, auch um bestehende Vorurteile gegenüber Minderheiten nicht weiter zu schüren. Dem entgegen ist es bezeichnend für das Vorgehen von Herrn Gego, rassistische Stereotype zu bedienen und zu nor- malisieren. Dieses Vorgehen ist kennzeichnend für rassistische Diskriminierung.

 

In der Summe

drängt sich uns erneut der Eindruck auf, dass durch den Artikel das fest auf dem Boden des Grundge- setzes stehende zivilgesellschaftliche und menschenrechtliche Engagement für Geflüchtete durch ge- wollte Falschinformationen und tendenziöse Berichterstattung öffentlich diskreditiert werden soll. Hierzu bieten die renommierte Beratungsstelle Café Zuflucht und unser Mitarbeiter eine passende Projektionsfläche. Analog zur Kriminalisierung der Seenotrettung von ertrinkenden Menschen wird die Beratungsarbeit unseres Mitarbeiters und das Café Zuflucht als Ganzes diskreditiert und kriminali- siert.

 

Wir halten es für äußerst bedenklich,

dass der Artikel sich nicht damit auseinandersetzt, dass der rassistisch motivierte Ermittlungsansatz zu Folge hatte, dass ein Verfahren vor der großen Strafkammer eröffnet wurde, das keinerlei Sub- stanz hatte. Wir fragen uns, warum relevante Informationen zur fragwürdigen Ermittlungsarbeit ge- gen unseren Mitarbeiter, die im Gerichtsverfahren offengelegt und gerügt wurden, in dem Artikel von Herrn Gego nicht benannt werden. Wir fragen uns, warum in einer arrivierten Tageszeitung ein mit rassistischen und rechten Denkweisen operierender Text veröffentlicht wird. Nicht zuletzt fragen wir uns, welches Interesse auf Seiten von Herrn Gego und der Verlagsleitung besteht, unseren Mitar - beiter zu diskreditieren, ihn in seinen Persönlichkeitsrechten zu verletzen sowie die Reputation des Café Zuflucht nachhaltig zu schädigen.

Wir bedauern es, dass Herr Gego, der bei der Urteilsverkündung selbst nicht anwesend war und nicht vertreten wurde, weder das Gespräch mit unserem Mitarbeiter noch mit dem Anwalt der Verteidi- gung noch mit der Geschäftsführung des Café Zuflucht noch mit dem Vorstand des Trägervereins Re- fugio e.V. gesucht hat. Auch haben wir erwartet, dass die Pressemitteilungen von Refugio e.V. zum Verfahrensbeginn und zum Verfahrensende für eine ausgewogene Information in der Aachener Zei- tung und den Aachener Nachrichten veröffentlicht werden – Dieses ist nicht geschehen. Das fehlende Interesse an einer Kommunikation mit uns und die gezielte Rufschädigung belasten uns.

Wir werden darauf hinwirken, dass unsere Gegendarstellung in der Aachener Zeitung und den Aache- ner Nachrichten veröffentlicht wird.

Wir halten es gleichermaßen für notwendig, diese Gegendarstellung selbst zu veröffentlichen.

 

Andrea Genten

Martin Hilgers

Erik Sauer

Susanne Bücken

Vorsitzende

Vorstand

Vorstand

Geschäftsführerin

Refugio e. V.

Refugio e. V.

Refugio e. V.

Café Zuflucht

 


Pressemitteilung

Aachen, 27.09.2021

 

Verfahren gegen Mitarbeiter des Café Zuflucht vorzeitig eingestellt!


„Mit großer Freude und Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, dass das Verfahren gegen unseren
Mitarbeiter vorzeitig eingestellt worden ist“, so Andrea Genten, Martin Hilgers und Erik Sauer,
Vorstand von Refugio e. V., dem Trägerverein des Café Zuflucht.

Refugio e. V. hatte die Eröffnung des Verfahrens in einer öffentlichen Stellungnahme vom 02.07.2021
ausdrücklich begrüßt und erklärt, dass man darauf vertraue, dass in dem anstehenden Verfahren Recht
gesprochen werde. „Dies ist nun geschehen. Mit der vorzeitigen Einstellung des Verfahrens konnte
unser Mitarbeiter von den erhobenen Vorwürfen entlastet werden. Seine persönliche und
professionelle Integrität wurde durch das Gericht wiederhergestellt. Dafür unser ausdrücklicher Dank
an das Gericht“, so der Vorstand von Refugio e.V.

Die Einstellung des Verfahrens erfolgte gegen Geldauflage - nicht zuletzt, weil der betroffene
Mitarbeiter seine sich ohne Papiere in Deutschland aufhaltenden Eltern unterstützt und damit juristisch
Beihilfe zu „Illegalen Aufenthalt“ geleistet hat. Mittlerweile konnte der Aufenthalt der Eltern
legalisiert werden.

Bereits vor der Verfahrenseröffnung hatte sich der zunächst erhobene Vorwurf der „kriminellen
Schleusung“ als gegenstandslos erwiesen. Im Laufe des Verfahrens wurden darüber hinaus eklatante
Mängel bei den Ermittlungen deutlich, die Bundespolizei und Staatsanwaltschaft auf Veranlassung der
Ausländerbehörde Aachen durchgeführt hatten. Im Prozess zeigte sich, dass im Laufe der letzten vier
Jahre einseitig und ohne die gebotene Sorgfalt ermittelt worden ist. - mit erheblichen Konsequenzen
für den betroffenen Mitarbeiter und die gesamte Beratungsstelle Café Zuflucht:

Der im Verdacht stehende Mitarbeiter sah sich über diesen langen Zeitraum Vorwürfen ausgesetzt, die
seine persönliche und professionelle Integrität in Frage gestellt haben. Persönlich hat ihn das
zermürbende Verfahren stark belastetet und auch in seiner beruflichen Tätigkeit erheblich
eingeschränkt. „Unser Dank gilt allen Mitarbeiter.innen des Café Zuflucht, die ihm solidarisch und
kollegial mit beeindruckender Selbstverständlichkeit den Rücken gestärkt haben“, so der Vorstand von
Refugio e. V.

Auch das Café Zuflucht insgesamt sah sich mit einer erheblichen Rufschädigung konfrontiert, die fast
zur Insolvenz der Beratungsstelle geführt hätte, bewilligte Projekte mussten zurückgenommen werden,
die Spendenakquise wurde maßgeblich beeinträchtigt.

Im Verlaufe des Prozesses haben sich die erhobenen Vorwürfe nun als substanz- und haltlos erwiesen.
Offen bleibt die Frage, in wieweit die zugrunde liegende Motivation dieses Prozesses als Ausdruck
von Entwicklungen der Einschüchterung und Kriminalisierung der Flüchtlingshilfe einzuordnen ist.
Dank seines herausragenden Rufes und der breiten zivilgesellschaftlichen Unterstützung stand das
Café Zuflucht während dieses sich über vier Jahre hinziehenden Prozesses nicht alleine da. „Gerne
erinnern wir uns an die vielen Menschen auf dem Aachener Markt 2018, die mit ihrer
Solidaritätsbekundung erheblich dazu beigetragen haben, dass die Insolvenz des Café Zuflucht in
letzter Minute noch abgewendet werden konnte. Außerdem freuen wir uns über die Würdigung und
Wertschätzung unserer Arbeit durch die hohe Auszeichnung mit dem Integrationspreis der Stadt

Andrea Genten                                    Martin Hilgers                              Erik Sauer
Vorsitzende Refugio e. V.                  Vorstand Refugio e. V.                Vorstand Refugio e. V.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Andrea Genten, Susanne Bücken

Vorsitzende Refugio e. V. Geschäftsführerin Café Zuflucht

Vorstandcafe-zuflucht.de  /  s.bueckencafe-zuflucht.de
+491637713768                                   +49 15787491999

 

Jens Dieckmann
Rechtsanwalt des Mitarbeiters
becher-dieckmann@gmx.de

Stellungnahme des Vorstands von Refugio e.V.
zur Verfahrenseröffnung gegen unseren Mitarbeiter

 

Der Vorstand von Refugio e.V., dem Trägerverein der Beratungsstelle Café Zuflucht, nimmt hiermit zur Verfahrenseröffnung gegen seinen Mitarbeiter wie folgt Stellung:


Seit der durch die Staatsanwaltschaft veranlassten Durchsuchung des Café Zuflucht im Dezember 2017 haben wir zum Ausdruck gebracht, dass wir eine zeitnahe Klärung der Anklagepunkte für notwendig erachten, um unseren Mitarbeiter von den erhobenen Vorwürfen zu entlasten und den damit verbundenen außerordentlichen Druck auf ihn und auch auf die Arbeit aller für das Café Zuflucht Engagierten zu beenden. Hierzu haben der Vorstand und die Mitarbeitenden alles in ihrer Macht Stehende getan, um zur Wahrheitsfindung beizutragen. Es war und ist unser Anliegen, dass die hoch qualifizierte Beratung von Geflüchteten, wie sie seit über 30 Jahren erfolgreich durch das Café Zuflucht in Aachen und der StädteRegion durchgeführt wird, keinen weiteren Schaden nimmt, damit wir unsere menschenrechtlich relevante Arbeit für eine offene und demokratische Gesellschaft unbelastet weiterführen können.


Mit der Verfahrungseröffnung wird offensichtlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Café Zuflucht nie und in keiner Weise an der gewerbsmäßigen Einschleusung von Flüchtlingen beteiligt waren. Dieser schwerwiegende Vorwurf hat sich bereits als gegenstandslos erwiesen. Der jetzt im Verfahren verhandelte Anklagepunkt bezieht sich ausschließlich auf den Sachverhalt der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt.


Wir sind von der Unschuld unseres Mitarbeiters überzeugt und stehen uneingeschränkt hinter ihm, wir schätzen seine fachliche Expertise und seine hohe persönliche Integrität.


Der Vorstand wird weiterhin mit der Politik, dem Ministerium und unseren Kooperationspartnern im steten Austausch über die aktuellen Entwicklungen stehen, ebenso werden wir unsere Vereinsmitglieder über den Verfahrensstand informieren.


Wir vertrauen darauf, dass in dem nun folgenden Verfahren Recht gesprochen wird.

 

Aachen, den 02.07.2021

Andrea Genten / Vorstandsvorsitzende Refugio e.V.

Pressemitteilung

Achen, den 28.03.2021

 

Stabübergabe im Café Zuflucht – Abschied und Neubeginn

 

Zum 1. April geht für das Café Zuflucht eine Ära zu Ende. Winfried Kranz, Mitbegründer des Café Zuflucht und „Sozialarbeiter der Ersten Stunde“ - wie er sich selbst gern bezeichnet – verabschiedet sich in den wohlverdienten Ruhestand. 30 Jahre war Winfried Kranz die tragende Säule, das schlagende Herz, der besonnene Kopf und die tatkräftige Hand des Café Zuflucht. Winfried Kranz hat das Café Zuflucht mit gegründet und aufgebaut. Mit seiner hoch geschätzten fachlichen Kompetenz, seiner akribischen Genauigkeit, seinem klaren inneren Kompass und seiner ruhigen, freundlichen und bescheidenen Art hat er das Café Zuflucht zu dem gemacht, was es heute ist: eine weit über Aachens Grenzen hinaus hoch geschätzte Institution, die aus Aachen nicht mehr wegzudenken ist. „Das, was Winfried Kranz für das Café Zuflucht, für den Schutz von Geflüchteten und für das soziale Miteinander in der Stadt Aachen geleistet hat, ist gar nicht hoch genug einzuschätzen“, so Andrea Genten, Vorsitzende von Refugio e.V., dem Trägerverein des Café Zuflucht. „Wer Winfried Kranz kennt, weiß, dass er nicht gerne im Rampenlicht steht, wohl fühlt er sich im Hintergrund. Daher passt es vielleicht auch zu ihm, dass sein Abschied aus dem Café Zuflucht wegen der Corona-Pandemie eher ein stiller Abschied werden wird“, so Genten weiter.

Winfried Kranz geht. „Sein Lebenswerk lebt weiter. Die Arbeit des Café Zuflucht wird in seinem Sinne fortgeführt“, so Dr. Stefan Kirschgens, scheidender Schatzmeister des Café Zuflucht. Dank der großzügigen Unterstützung der Stadt Aachen sowie der von Städteregion, Katholischer und Evangelischer Kirche kann erstmals in der 30 jährigen Geschichte der Beratungsstelle die Leitung einer hauptamtlichen Geschäftsführerin übertragen werden. Das Café Zuflucht freut sich, mit Susanne Bücken die geeignete Person gefunden zu haben.

Susanne Bücken ist Sozialarbeiterin und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin, als Inklusionsbeauftragte und in der Leitung des Arbeitskreis „Studium und Flucht“ an der Katholischen Hochschule NRW Aachen tätig. Ebenfalls ist sie Mitgründerin des Arbeitskreises „Kritische Soziale Arbeit Aachen“, Lehrdozentin und politische Bildnerin. Ihre Arbeitsschwerpunkte betreffen Flucht, Migration, Diversität und Rassismuskritik. Weiterhin verfügt sie über eine fachliche Qualifikation im kaufmännischen Bereich.

„Mit ihren breit gefächerten Qualifikationen ist Susanne Bücken die richtige Frau an der richtigen Stelle“, so Martin Alexander Hilgers vom Vorstand Refugio e. V.

„Es ist für mich eine besondere Freude und Verantwortung für das Café Zuflucht zu arbeiten und ich bin dankbar, an die Arbeit von Winfried Kranz anknüpfen zu können. Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe und die Zusammenarbeit mit dem hoch qualifizierten und menschenrechtlich engagierten Team des Café Zuflucht und mit dem Vorstand von Refugio e.V.“, so Susanne Bücken.

Der Einstieg wird angesichts vielfältiger Veränderungen in der Beratungsstelle sicher nicht leicht sein. Nicht nur Winfried Kranz geht, auch der bisherige Schatzmeister des Trägervereins, Dr. Stefan Kirschgens, tritt wie bereits auf der letzten Mitgliederversammlung im November 2020 angekündigt von seinem Amt zurück, nachdem die Haushaltsverhandlungen mit Stadt und Städteregion erfolgreich zu einem guten Ende gebracht worden sind. „Der Verein dankt Stefan Kirschgens für sein außerordentliches Engagement, das stets von einem hohen Verantwortungsbewusstsein und einer ausgeprägten fachlichen Kompetenz geprägt war“, so der verbleibende Vorstand Andrea Genten, Martin Hilgers und Erik Sauer. Bis ein Nachfolger gefunden ist, übernehmen Martin Alexander Hilgers und Erik Sauer kommissarisch gemeinsam die Aufgaben. Der Trägerverein des Café Zuflucht freut sich auf weitere Unterstützung. Wer Interesse hat, im Vorstand von Refugio e. V. mitzuarbeiten und damit die Arbeit des Café Zuflucht zu ermöglichen, ist herzlich willkommen und melde sich bitte im Café Zuflucht.

Winfried Kranz geht, eine Ära geht zu Ende - die Arbeit des Café Zuflucht geht weiter! Dafür stehen das Team des Café Zuflucht mit ihrer neuen Geschäftsführerin Susanne Bücken und der Trägerverein Refugio. e. V. mit Vorstand bereit.

 

Andrea Genten

(Vorsitzende)



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