Flüchtlinge: Gesetz soll auch die Kommunen entlasten
„Mit der Reform des Gesetzes setzt die Landesregierung ihren Kurs der finanziellen und organisatorischen Entlastung der Kommunen fort“, sagte NRW-Flüchtlings- und Integrationsminister Joachim Stamp (FDP). Die Integrationspolitik in NRW werde so „noch verbindlicher“.
Mit Inkrafttreten der Reform wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine differenzierte monatliche Flüag-Pauschale eingeführt, die zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Kommunen unterscheidet. Statt der bislang für alle Kommunen einheitlichen Pauschale von 866 Euro monatlich pro Person erhalten kreisangehörige Gemeinden monatlich 875 Euro pro Person und kreisfreie Städte monatlich 1125 Euro pro Person. Daneben erhalten die Kommunen für jede Person, die nach dem 31. Dezember 2020 ausreisepflichtig geworden ist oder wird, eine einmalige Pauschale in Höhe von 12.000 Euro.
Lesen Sie auch:
- Stadt Essen: 750 Geduldete haben Chancen auf Aufenthaltstitel
- Pro Asyl fordert mehr Perspektiven für Geduldete
- Bochum stemmt jährlich 16,5 Millionen Euro für Geduldete
Weiter Informationen
Quelle: