Pressemitteilung
04.02.2025
Beratungsstellen für Geflüchtete in NRW vor dem AUS!
„Wenn wir bis Juni keine Landesmittel erhalten, müssen wir schließen“, soAndrea Genten, Vorsitzende von Refugio e. V., dem Trägerverein des Café Zuflucht in Aachen. Das Café Zuflucht berät seit 1991, also bereits seit über 30 Jahren, geflüchtete Menschen, Erwachsene, Familien und unbegleitete Minderjährige sowie Menschen mit unsicherem Aufenthalt kostenlos zu asyl-,aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen. Seit 2012 berät das Café in einer eigenen Fördersäule unbegleitete Minderjährige Geflüchtete und ist seither als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement wurde Refugio e. V. 2021 mit dem Integrationspreis der Stadt Aachen ausgezeichnet.
„Das Aus droht nicht nur dem Café Zuflucht in NRW. Zahlreiche Beratungsstellen sehen sich angesichts ausbleibender Landesmittel
gezwungen in Kürze Insolvenz anzumelden. Konkret bedroht sind u. a. Beratungsstellen in Bielefeld, Düren, Essen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Ochtrup und Velbert“, so Claus Ulrich Prölß, Sprecher der Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in NRW. Dabei sah es Ende 2024 noch gut aus für die Beratungsstellen. „Zunächst waren wir sehr erleichtert, als das Land nach massiven Protesten gegen
geplante Kürzungen im Sozialetat Ende 2024 erklärte, dass sowohl die soziale Beratung von Geflüchteten, als auch die Asylverfahrensberatung für unbegleitete Minderjährige als Fortsetzungsmaßnahme weiter gefördert werden würde, so Prölß weiter. Das Land stellte hierzu kurzfristig die Veröffentlichung einer neuer Förderrichtlinie in Aussicht. Die neue Förderrichtlinie ist bis heute allerdings nicht veröffentlicht, ein Termin, wann mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie zu rechnen ist, ist nicht in Sicht.
Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Beratungsstellen. Solange die Förderrichtlinie nicht veröffentlicht ist, können keine Anträge auf finanzielle Förderung beim Land gestellt werden. „Von der Antragstellung bis zur Auszahlung vergeht mindestens ein halbes Jahr. Schon jetzt geraten kleine Träger an ihre finanziellen Grenzen, wenn sie die vom Land bewilligten Mittel bis zur Haushaltsfreigabe vorfinanzieren müssen. Für kleine Träger, die eine hohe Finanz- und Personalverantwortung tragen, für die die Vorstände persönlich haften (!), ist es völlig unkalkulierbar, ob und in welcher Höhe sie gefördert werden und wann mit der Auszahlung der bewilligten Fördergelder zu rechnen ist“, so Genten vom Trägerverein Refugio e. V. Erschwerend kommt hinzu, dass das Land, obwohl es die Weiterförderung der bisherigen Beratung als Fortsetzungsmaßnahme zugesagt hat, keine Möglichkeit sieht, kleinen Trägern durch Abschlagszahlungen über finanzielle Engpässe hinwegzuhelfen, so die Auskunft von Ministerin Josefine Paul in einem Schreiben an das Café Zuflucht.
Die Folgen sind dramatisch: Jahrzehntelang gewachsene und hoch kompetente Beratungsstrukturen für Geflüchtete in NRW stehen vor dem AUS! „Ohne angemessene Beratung werden Geflüchtete in NRW recht- und schutzlos gestellt, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrat NRW e.V. „Geflüchtete Menschen verlieren kompetente Anlaufstellen, die ihnen helfen, sich im undurchsichtigen Dickicht des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes zurecht zu finden, ihre Rechte wahrzunehmen und eine Bleibe- und Teilhabeperspektive für ein Leben in Sicherheit und Würde zu erlangen. Entrechtung und erleichterte Abschiebungen sind die Folge“. „Diese Priorisierung folgt dem politischen Mainstream“, so Naujoks weiter. „Anders als noch 2015, als überall an den deutschen Bahnhöfen geflüchtete Menschen mit Applaus willkommen geheißen wurden, und der Begriff der „Willkommenskultur“ das gesellschaftliche Klima bestimmte, stehen die Zeichen angesichts des wachsenden Rechtspopulismus heute auf Abschreckung, Abschottung und Abschiebung.“ Entsprechend dieser Logik hat das Land auch keine Probleme, trotz klammer Kassen 300 Mio € für ein neues Abschiebegefängnis in Mönchengladbach bereit zu stellen und 12,5 Mio € für die diskriminierende Bezahlkarte. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW hat errechnet, dass allein mit den 12,5 Mio € für die Bezahlkarte 236 Vollzeitstellen im Bereich des Programms Soziale Beratung von Geflüchteten finanziert werden könnten. Doch wen interessiert schon der Bestand von Beratungsstellen oder die Rechte geflüchteter Menschen? „Wir haben den Eindruck, dass das Land das AUS von Beratungsstellen für Geflüchtete absichtlich in Kauf nimmt“, so die einhellige Meinung der betroffenen Beratungsstellen. Dem muss entgegengewirkt werden! Es geht um Beratungsstellen für Geflüchtete und damit auch um gelebte Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Vielfalt und Menschenrechte. Gerade in diesen Tagen mahnt die Geschichte: “Menschenrechte sind
unteilbar!“
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:
Andrea Genten, Vorsitzende Refugio e. V. Aachen,
andrea.genten@refugio-aachen.de, +49 1637713768
Claus-Ulrich Prölß, Sprecher der Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung
in NRW, proelss@koelner-fluechtlingsrat.de, +49 171 799 264 7
Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW,
naujoks@frnrw.de, 0234-587315-77
"Erst stirbt das Recht, - dann sterben Menschen“
Refugio e. V. ist der Trägerverein des Café Zuflucht in Aachen. Der Verein ist gemeinnützig, unabhängig, überparteilich und konfessionell nicht gebunden.
Refugio e. V. versteht sich als Menschenrechtsorganisation, die sich seit 1991 für die Rechte von Geflüchteten einsetzt. Lokal verankert und breit vernetzt mit einer starken demokratischen, humanitär und menschenrechtlich orientierten Zivilgesellschaft tritt Refugio e. V. auf kommunaler, Landes- und Bundesebene solidarisch für den Schutz von Geflüchteten ein.
Umgesetzt werden die Vereinsziele vor allem durch die kostenlose Rechtsberatung im Asyl-, Aufenthalts-, und Sozialrecht durch die Beratungsstelle Café Zuflucht. Als Trägerverein des Café Zuflucht ist Refugio e. V. verantwortlich für die inhaltliche Schwerpunktsetzung, die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Beratungsarbeit. Darüber hinaus trägt Refugio e. V. die volle Finanz- und Personalverantwortung für die Beratungsstelle.
Mit dem Eintreten für die Rechte geflüchteter Menschen und von Menschen mit unsicherem Aufenthalt leistet Refugio einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Geflüchteten, ebenso wie zum sozialen Frieden und zur Stärkung von Solidarität, Partizipation und Demokratie in unserer Gesellschaft.
Refugio e.V. ist gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Für seinen über 30jährigen Einsatz wurde Refugio e. V. 2021 mit dem Integrationspreis der Stadt Aachen ausgezeichnet.
Organisationsstruktur:
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung;
- der Vorstand.
1) Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist der oberste Souverän des Vereins. Sie tagt mindestens einmal pro Jahr und hat folgende Aufgaben:
- Genehmigung des Haushaltsplans für das jeweils nächste Geschäftsjahr;
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und Entlastung des Vorstandes;
- Wahl des Vorstandes;
- Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages;
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung;
- Beschlussfassung über den Ausschluss eines Mitglieds, sofern das Mitglied dieses wünscht bzw. wenn die Mitgliederversammlung dies für notwendig hält.
- Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer;
- Wahl und Entlastung der Rechnungsprüfer
2) der Vorstand
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
- Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens zwei und höchstens vier gleichberechtigten Mitgliedern. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird von der Mitgliederversammlung vor der Wahl festgelegt.
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Er sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, erstattet der Mitgliederversammlung regelmäßig Bericht, bereitet den Haushaltsplan vor und erstellt die Jahresabrechnung.
Näheres siehe Satzung von Refugio e.V. unter ⇒ Satzung
Aufgrund der Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene ist Refugio e.V. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit (Freistellungsbescheid).
Der ehrenamtliche Vorstand von Refugio e.V. besteht aus:
- Andrea Genten (Vorstandsvorsitzende )
- Marianne Genenger-Stricker
- Martin Hilgers (Schatzmeister)
- Manfred Paul
- Karola Schindler