Refugio e. V. ist der Trägerverein des Café Zuflucht
Der Verein ist gemeinnützig, unabhängig, überparteilich und konfessionell nicht gebunden.
Die Mitglieder und der Vorstand arbeiten ehrenamtlich.
Refugio e.V. ist gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Für sein jahrzehntelanges Engagement wurde der Trägerverein Refugio e. V. 2021 mit dem Integrationspreis der Stadt Aachen ausgezeichnet.
"Erst stirbt das Recht, - dann sterben Menschen“
Refugio e. V. ist der Trägerverein des Café Zuflucht in Aachen. Der Verein ist gemeinnützig, unabhängig, überparteilich und konfessionell nicht gebunden.
Refugio e. V. versteht sich als Menschenrechtsorganisation, die sich seit 1991 für die Rechte von Geflüchteten einsetzt. Lokal verankert und breit vernetzt mit einer starken demokratischen, humanitär und menschenrechtlich orientierten Zivilgesellschaft tritt Refugio e. V. auf kommunaler, Landes- und Bundesebene solidarisch für den Schutz von Geflüchteten ein.
Umgesetzt werden die Vereinsziele vor allem durch die kostenlose Rechtsberatung im Asyl-, Aufenthalts-, und Sozialrecht durch die Beratungsstelle Café Zuflucht. Als Trägerverein des Café Zuflucht ist Refugio e. V. verantwortlich für die inhaltliche Schwerpunktsetzung, die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Beratungsarbeit. Darüber hinaus trägt Refugio e. V. die volle Finanz- und Personalverantwortung für die Beratungsstelle.
Mit dem Eintreten für die Rechte geflüchteter Menschen und von Menschen mit unsicherem Aufenthalt leistet Refugio einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Geflüchteten, ebenso wie zum sozialen Frieden und zur Stärkung von Solidarität, Partizipation und Demokratie in unserer Gesellschaft.
Refugio e.V. ist gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Für seinen über 30jährigen Einsatz wurde Refugio e. V. 2021 mit dem Integrationspreis der Stadt Aachen ausgezeichnet.
Organisationsstruktur:
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung;
- der Vorstand.
1) Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist der oberste Souverän des Vereins. Sie tagt mindestens einmal pro Jahr und hat folgende Aufgaben:
- Genehmigung des Haushaltsplans für das jeweils nächste Geschäftsjahr;
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und Entlastung des Vorstandes;
- Wahl des Vorstandes;
- Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages;
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung;
- Beschlussfassung über den Ausschluss eines Mitglieds, sofern das Mitglied dieses wünscht bzw. wenn die Mitgliederversammlung dies für notwendig hält.
- Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer;
- Wahl und Entlastung der Rechnungsprüfer
2) der Vorstand
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
- Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens zwei und höchstens vier gleichberechtigten Mitgliedern. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird von der Mitgliederversammlung vor der Wahl festgelegt.
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Er sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, erstattet der Mitgliederversammlung regelmäßig Bericht, bereitet den Haushaltsplan vor und erstellt die Jahresabrechnung.
Näheres siehe Satzung von Refugio e.V. unter ⇒ Satzung
Aufgrund der Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene ist Refugio e.V. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit (Freistellungsbescheid).
Der ehrenamtliche Vorstand von Refugio e.V. besteht aus:
- Andrea Genten (Vorstandsvorsitzende )
- Marianne Genenger-Stricker
- Martin Hilgers (Schatzmeister)
- Manfred Paul (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender)
- Karola Schindler