Schulungsangebote und -termine
Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG und Übergang zur Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und § 25b AufenthG
Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c AufenthG) wurde als Übergangsregelung eingeführt, um Personen, die seit langem eine Duldung haben, den Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und § 25b AufenthG zu erleichtern. Diese Schulung vermittelt die gesetzlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Sonderregelungen für Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen sowie für pflegende Angehörige. Dabei werden auch Themen wie Erwerbsminderung, kurze oder langfristige Erwerbsunfähigkeit und die Fachpraktiker*innenausbildung besprochen Dabei geht es vor allem um die Auswirkungen auf die Lebensunterhaltssicherung, die Identitätsklärung, Deutsch- und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende in den WIR-Netzwerken, der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung und anderer Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen und von Migrations- und Sozialberatungsstellen, ⇒ Programm
ACHTUNG:
Bei der Anmeldung wird erfragt, ob Gebärdendolmetschende benötigt werden, damit diese bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können.
Wann: am Dienstag, den 06.05.2025
Uhrzeit: Vom 10:00 bis 12:30 Uhr
Wo: Online via Zoom
Es fallen keine Teilnahmegebühren an.
Anmeldung hier: https://forms.office.com/e/kRC6yCYzAR