Das Café Zuflucht berät und begleitet geflüchtete Menschen bei Fragen
zum allgemeinen Umgang mit Behörden und Institutionen
(z.B. Schriftsätze im Namen des Klienten an Rechtsanwälte und Behörden)
zum Arbeitsmarktzugang
(z.B. Informationen über den Zugang zum Arbeitsmarkt; Prüfung der Beschäftigungserlaubnis)
zum Asylbewerberleistungsgesetz.
(z.B. Anträge und Hilfen bei etwaigen Rechtsmitteln)
zum Asylverfahren
(z.B. Informationen und Hilfe bei der Antragstellung; Aufarbeitung der Fluchtgeschichte; Beratung und Hilfe zu Auflagen im Asylverfahren)
zum Aufenthaltsrecht
(z.B. Beratung und Hilfen zum Verbleib im Bundesgebiet und Möglichkeiten der Statusverbesserung; Beratung zu Nebenbestimmungen des Aufenthaltstitels)
zum Familiennachzug
(z.B. Erläuterung des Verfahrens und Hilfen im Antragsverfahren)
zu fehlendem Aufenthaltstitel
(z.B. Beratung im aufenthaltsrechtlichen Verfahren)
zum Wechsel zum SGB II
(z.B. Hilfe beim Erstantrag und evtl. Einlegung von Rechtsmitteln)
zu sonstigen sozialen Hilfen
(z.B. Hilfe bei der Beantragung von berufsbegleitenden Hilfen; Hilfe bei der Organisation von vorübergehenden Hilfen bei Nicht-Leistungsgewährung)
Das Café Zuflucht-Team berät in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Persisch, Französisch, Kurdisch, Romanes, Serbokroatisch, Türkisch, Twi sowie mit Untersützung von Dolmetscher*innen in allen gewünschten Sprachen.