Beratung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Seit Mai 2012 bietet das Café Zuflucht eine spezialisierte Beratung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete an. Die Beratung findet im Café Zuflucht in Aachen statt.

Unser Beratungsansatz ist kindeswohlorientiert. Durch eine frühzeitige aufenthaltsrechtliche Perspektivklärung und eine vertrauensvolle und partizipative Zusammenarbeit mit den jungen Menschen sowie ihren Betreuer*innen und Vormund*innen stellen wir rechtzeitig die richtigen Weichen, um eine möglichst positive Bleibeperspektive zu entwickeln.

Wir bitten Dich/Sie frühzeitig Termine zu einem Erstgespräch mit uns zu vereinbaren, um die Teilhabe- und Integrationschancen der jungen Menschen nachhaltig zu fördern.

 

Unser Beratungsangebot:

Erstgespräch:

  • Aufarbeitung der Fluchtgeschichte
  • Allgemeine Informationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
  • Aufenthaltsrechtliche Perspektivklärung
  • Unterstützung bei der Beantragung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote

Asylantragsanzeige:

  • Unterstützung bei der Anzeige der beabsichtigten Stellung und Einreichung des Asylantrags über das Formblatt des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Begründung des Asylantrags
  • Vorbereitung auf die persönliche Vorsprache beim BAMF zur Antragstellung, Registrierung und Einreichung des Asylantrags

Anhörungsvorbereitung:

  • Vorbereitung auf die Anhörung beim BAMF im Asylverfahren

Unterstützung im Klageverfahren:

  • Unterstützung bei der Einreichung von Klagen im Asylverfahren
  • Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht
  • Perspektivklärung nach abgeschlossenem Klageverfahren

Aufenthaltsverfestigung:

  • Informationen zum Thema Passbeschaffung und Identitätsdokumente
  • Unterstützung bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln (bspw. § 25a AufenthG)
  • Unterstützung bei der Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis
  • Unterstützung bei der Beantragung einer Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG)
  • Unterstützung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§ 16g AufenthG)
  • Unterstützung bei der Beantragung unbefristeter Aufenthaltstitel (bspw. § 35 AufenthG)

Familiennachzug:

  • Informationen zum Familiennachzug
  • Unterstützung im Visumsverfahren

 

Hinweise zur Terminvereinbarung:

Die Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete arbeitet ausschließlich auf Terminbasis.

  • Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin per Email für jede*n Jugendliche*n.
  • Bitte sagen Sie rechtzeitig ab, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. So können wir den Termin neu vergeben.
  • Bitte bringen Sie eine*n Dolmetscher*in zu dem Termin mit, da es um komplexe rechtliche Sachverhalte geht.
     

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • zum Erstgespräch:
    • Ausweisdokumente der jungen Menschen
    • Bestellungsurkunde
    • Zuweisung des LVR
    • Clearingbericht (falls vorhanden)
    • Bundespolizeiprotokoll (falls vorhanden)
       
  • zur Vorbereitung auf die persönliche Vorsprache beim BAMF zur Antragstellung, Registrierung und Einreichung des Asylantrags:
    • Ladung zur Antragstellung und Einreichung des Asylantrags
    • Identitätsdokumente der jungen Menschen (falls vorhanden)
    • Nachweise zur Begründung des Asylantrags, z.B. medizinische Atteste oder Dokumente aus dem Heimatland etc. (falls vorhanden)
       
  • zur Anhörungsvorbereitung:
    • Ladung zur Anhörung
    • Aufenthaltsgestattung
    • Die Personen, die den jungen Menschen zur Anhörung begleiten, bitten wir zum Vorbereitungstermin mitzukommen.
       
  • zum Familiennachzug:
    • Bescheid des BAMF über die Zuerkennung des Schutzstatus
    • Informationen zum Aufenthalt der Familienangehörigen
    • Fotos der Identitätsdokumente der Familienangehörigen (falls vorhanden)

 

Bitte beachten Sie...

  • Rechtsanwälte: Bitte teilen Sie uns mit, wenn ein*e Anwält*in eingeschaltet werden soll oder bereits eingeschaltet wurde. Wir übergeben gerne Sachstand und Akten, möchten aber doppelte Arbeit vermeiden.
     
  • Adressänderung: Bei einem Umzug des jungen Menschen während des laufenden Asylverfahrens denken Sie bitte daran, dem BAMF die Adressänderung per Fax (!) mitzuteilen. Während eines laufenden Klageverfahrens muss jeder Wechsel der Anschrift zusätzlich auch dem Verwaltungsgericht mitgeteilt werden. Eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt reicht nicht aus!


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