Beratung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Seit Mai 2012 bietet das Café Zuflucht eine spezialisierte Beratung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete an. Die Beratung findet im Café Zuflucht in Aachen statt.
Unser Beratungsansatz ist kindeswohlorientiert. Durch eine frühzeitige aufenthaltsrechtliche Perspektivklärung und eine vertrauensvolle und partizipative Zusammenarbeit mit den jungen Menschen sowie ihren Betreuer*innen und Vormund*innen stellen wir rechtzeitig die richtigen Weichen, um eine möglichst positive Bleibeperspektive zu entwickeln.
Wir bitten Dich/Sie frühzeitig Termine zu einem Erstgespräch mit uns zu vereinbaren, um die Teilhabe- und Integrationschancen der jungen Menschen nachhaltig zu fördern.
Unser Beratungsangebot:
Erstgespräch:
- Aufarbeitung der Fluchtgeschichte
- Allgemeine Informationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
- Aufenthaltsrechtliche Perspektivklärung
- Unterstützung bei Asylantragstellung
- Unterstützung bei der Beantragung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote
Anhörungsvorbereitung:
- Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren
Unterstützung im Klageverfahren:
- Unterstützung bei der Einreichung von Klagen im Asylverfahren
- Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht
- Perspektivklärung nach abgeschlossenem Klageverfahren
Aufenthaltsverfestigung:
- Informationen zum Thema Passbeschaffung und Identitätsdokumente
- Unterstützung bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln (bspw. § 25a AufenthG)
- Unterstützung bei der Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis
- Unterstützung bei der Beantragung einer Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG)
- Unterstützung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§ 16g AufenthG)
- Unterstützung bei der Beantragung unbefristeter Aufenthaltstitel (bspw. § 35 AufenthG)
Familiennachzug:
- Informationen zum Familiennachzug
- Unterstützung im Visumsverfahren
Hinweise zur Terminvereinbarung:
Die Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete arbeitet ausschließlich auf Terminbasis.
- Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin per Email für jede*n Jugendliche*n.
- Bitte sagen Sie rechtzeitig ab, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. So können wir den Termin neu vergeben.
- Bitte bringen Sie eine*n Dolmetscher*in zu dem Termin mit, da es um komplexe rechtliche Sachverhalte geht.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- zum Erstgespräch:
- Ausweisdokumente der jungen Menschen
- Bestellungsurkunde
- Zuweisung des LVR
- Clearingbericht (falls vorhanden)
- Bundespolizeiprotokoll (falls vorhanden)
- zur Anhörungsvorbereitung:
- Ladung zur Anhörung
- Aufenthaltsgestattung
- Die Personen, die den jungen Menschen zur Anhörung begleiten, bitten wir zum Vorbereitungstermin mitzukommen.
- zum Familiennachzug:
- Bescheid des BAMF über die Zuerkennung des Schutzstatus
- Informationen zum Aufenthalt der Familienangehörigen
- Fotos der Identitätsdokumente der Familienangehörigen (falls vorhanden)
Bitte beachten Sie...
- Rechtsanwälte: Bitte teilen Sie uns mit, wenn ein*e Anwält*in eingeschaltet werden soll oder bereits eingeschaltet wurde. Wir übergeben gerne Sachstand und Akten, möchten aber doppelte Arbeit vermeiden.
- Adressänderung: Bei einem Umzug des jungen Menschen während des laufenden Asylverfahrens denken Sie bitte daran, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Adressänderung per Fax (!) mitzuteilen. Eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt reicht nicht aus!