• 2021 Lesbos ©Willi Filz
  • 2019 Zaun am Fährhafen ©Thomas Müller
  • 2021 Lesbos ©Willi Filz
  • 2020 Moria Lesbos ©Willi Filz
  • 2019 Camp im Calaiser Jungle ©Uwe Schlüper

Solidarität jetzt – Internationale Studierende aus der Ukraine brauchen Perspektive auf Fortsetzung ihres Studiums in Deutschland

Presseerklärung 21. März 2022 Bundes- und landesweite Studierenden- und Menschenrechtsorganisationen setzen sich dafür ein, dass alle aus der Ukraine geflohenen internationalen Studierenden ihr dort begonnenes Studium in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union fortsetzen und beenden können. Bei Bund und Ländern mahnen sie die Herstellung von Aufenthaltssicherheit, die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu den Hochschulen und weitere unterstützende Maßnahmen für internationale Studierende aus der Ukraine an.

 

Etwa 60.000 internationale Studierende waren nach UNESCO-Angaben unmittelbar vor Beginn des Krieges an ukrainischen Hochschulen eingeschrieben. Hauptherkunftsländer waren Indien, Marokko, Aserbaidschan, Turkmenistan, Ägypten und Nigeria. Sie haben in der Ukraine studiert, weil ihnen das in ihrem Herkunftsland aufgrund der politischen Situation unmöglich war oder weil die Studiengebühren für sie unbezahlbar waren. Der Krieg Putins gegen die Ukraine hat auch sie erschüttert und ihre Lebensplanung zerstört, schreiben die Organisationen: Amnesty International Deutschland, Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) e.V., Bundesverband ausländischer Studierender (BAS), Bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL, Evangelische Studierendengemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz, Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland und World University Service (WUS) – Deutsches Komitee e.V..

An die internationalen Studierenden wurde nicht gedacht

Ein Teil dieser internationalen Studierenden wurde zeitnah von den Herkunftsländern aus dem Kriegsgebiet evakuiert, ein Teil muss dort wegen fehlender sicherer Fluchtkorridore weiter ausharren. Andere konnten sich – obwohl vielen die Einreise massiv erschwert wurde – in die Europäische Union retten. Viele von ihnen sind schon oder werden in naher Zukunft aus dem Grenzgebiet in andere Mitgliedstaaten – auch nach Deutschland – weiterreisen, wo sie soziale Anknüpfungspunkte haben oder sich eine Perspektive zur Fortsetzung ihres Studiums erhoffen.

Wir beklagen, dass diese Personengruppe in dem EU-Ratsbeschluss zur vorübergehenden Schutzgewährung von aus der Ukraine vertriebenen Personen in der Europäischen Union nicht mitbedacht wurde. Demgegenüber begrüßen wir, dass der Aufenthalt internationaler Studierender aus der Ukraine – wie der aller aus der Ukraine geflüchteter Personen – aufgrund der Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung (UkraineAufenthÜV) von Bundesinnenministerin Faeser vom 7. März 2022 unabhängig von der möglichen Zuerkennung des vorübergehenden Schutzes zumindest bis zum 23. Mai 2022 erlaubt ist. Zudem begrüßen wir, dass laut Mitteilung des Bundesinnenministeriums vom 14. März 2022 diejenigen internationalen Studierenden aus der Ukraine vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten können, die "nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren" können.

⇒Weiterlese: Presseerklärung ProAsyl

 

 

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