Die Flüchtlingsräte und PRO ASYL fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die freie Wohnortwahl und die dezentrale Unterbringung für alle Geflüchteten.
Bei ihrer gemeinsamen Konferenz haben die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL sich intensiv mit den aktuellen Bedingungen geflüchteter Menschen in Deutschland auseinandergesetzt. Insbesondere der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zwingt Millionen Menschen zur Flucht.
Wir begrüßen, dass Menschen, die aus der Ukraine fliehen, jetzt visumsfrei in Deutschland einreisen dürfen und hier großzügig aufgenommen werden. Mit dem „vorübergehenden Schutz“ nach §24 AufenthG erhalten sie unkompliziert eine Aufenthaltserlaubnis, können ihren Wohnort frei wählen und unterliegen keinem Arbeitsverbot. Dies wäre unter den Bedingungen des Asylverfahrens, das auf Kontrolle und Abschreckung basiert, nicht möglich gewesen.
Aktuell sieht man den politischen Willen, Aufnahmebedingungen für Geflüchtete zu verbessern. Das sollte nun für alle Schutzsuchenden gelten: „Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz, die Zuweisung in Kommunen gegen den Wunsch der Betroffenen und die langfristige Unterbringung in Lagern sind niemandem zuzumuten. Solche Gängelungen müssen endlich für alle Geflüchteten abgeschafft werden!“, erklärt Mara Hasenjürgen vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
Die Unterbringung in Massenunterkünften darf nur vorübergehend sein. Länder und Landkreise müssen sich jetzt vermehrt um dezentrale Unterbringung bemühen, um gesellschaftliche Teilhabe für alle Geflüchteten von Beginn an zu ermöglichen.
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