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Schätzungen zufolge haben zehn bis 15 Prozent aller ge- flüchteten Menschen weltweit eine Behinderung.1 Zu den Behinderungen zählen langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die die betroffene Person in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (UN-BRK, Artikel 1).
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