• 2021 Lesbos ©Willi Filz
  • 2019 Zaun am Fährhafen ©Thomas Müller
  • 2021 Lesbos ©Willi Filz
  • 2020 Moria Lesbos ©Willi Filz
  • 2019 Camp im Calaiser Jungle ©Uwe Schlüper

Menschenrechte von Flüchtlingen achten!

Menschenrechte von Flüchtlingen achten! Anlässlich des morgigen Tags der Menschenrechte fordert der Flüchtlingsrat NRW, Schutzsuchenden nicht länger grundlegende Rechte zu verwehren. Obwohl das Recht auf eine menschenwürdige soziale Sicherung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im deutschen Grundgesetz verankert ist, hält Deutschland mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) seit fast 30 Jahren an einem diskriminierenden Sonderleistungsgesetz fest, das der Abschreckung von Asylsuchenden dient – das heißt für Betroffene: ohnehin niedrige Leistungssätze, die zudem noch weiter unter das Existenzminimum gekürzt werden können, sowie ein entmündigendes Sachleistungsprinzip.

Die Entrechtung von Flüchtlingen ist auch bei ihrer Unterbringung eklatant. Nicht selten müssen Schutzsuchende über mehrere Jahre hinweg in den isolierten und integrationsverhindernden Landesunterkünften ausharren. Aktuell verschärfen hohe Belegungszahlen die ohnehin prekäre Lage. Es werden vielerorts Notunterkünfte – etwa in Turn- oder Leichtbauhallen – geschaffen, die etwa in puncto Privatsphäre, Ausstattung und Versorgung jeglichen Standards entbehren.

„Das Recht der Betroffenen auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde und auf gesellschaftliche Teilhabe wird konsequent missachtet“, kritisiert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Die nordrhein-westfälische Landesregierung muss, wie im Koalitionsvertrag versprochen, eine schnellere Zuweisung in die Kommunen vornehmen. Statt Notunterkünften müssen außerdem Reserveplätze geschaffen werden, die den Regelstandards entsprechen.“

►https://www.frnrw.de/top/menschenrechte-von-fluechtlingen-achten.html

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