or einem Jahr, im Dezember 2021, machte die Europäische Kommission einen extrem problematischen Vorstoß: Im Falle einer »Instrumentalisierung von Migration« durch Drittstaaten solle ein Sonderasylrecht greifen. Der Vorschlag für eine solche Instrumentalisierungsverordnung richtet sich dabei nicht gegen diese Drittstaaten, sondern zielt einzig und allein darauf, die Rechte von schutzsuchenden Menschen zu beschneiden (siehe hierzu auch einen Gastbeitrag von PRO ASYL und medico international). Dabei sind diese vorgeschlagenen Einschnitte so schwerwiegend, dass sie Flüchtlingsschutz und Menschenrechte an den Außengrenzen aushebeln würden.
► https://www.proasyl.de/news/erfolg-instrumentalisierungsverordnung-ist-erst-mal-vom-tisch/