Qulle: https://www.frnrw.de/top/erlass-des-mkjfgfi-nrw-24-gilt-auch-fuer-iranerinnen-aus-der-ukraine.html
Erlass des MKJFGFI NRW: § 24 gilt auch für Iraner*innen aus der Ukraine
Seit dem 13. Januar 2023 gibt es einen Erlass des MKJFGFI NRW, dass auch bei iranischen Staatsangehörigen, die als Drittstaatsangehörige aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, grundsätzlich nicht von der Möglichkeit einer „dauerhaften und sicheren Rückkehr" in den Iran ausgegangen werden…